Anträge zur zinslosen Stundung von Steuerzahlungen und Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
die Finanzverwaltung hat wirtschaftlich bedrohten Steuerpflichtigen umfangreiche Steuererleichterungen zugesagt. So können Anträge auf zinslose Stundung, auf Herabsetzung von Einkommen- / bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen / des Steuerbemessungsbetrags für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sowie auf Vollstreckungsaufschub gestellt werden.
Ein allgemein gültiges Antragsformular finden Sie hier.
Für den Freistaat Sachsen wurde inzwischen ein spezifiziertes Antragsformular ausgegeben. Dieses können Sie hier nutzen.
Wir weisen Sie ausdrücklich auf die besonderen persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften für nicht abgeführte Umsatzsteuerzahllasten hin.
Bitte halten Sie vor der Beantragung von Steuerherabsetzungen unbedingt vorab mit uns Rücksprache! Kommen Sie bitte jederzeit auf uns zu!