Verlängerung der Antragsfrist für Überbrückungshilfen
Liebe Mandantinnen und liebe Mandanten,
es gibt zum Jahresanfang bereits der ersten guten Nachrichten. Die Antragsfrist für folgende Coronahilfen wurden verlängert.
November- und Dezemberhilfe bis zum 30. April 2021
Überbrückungshilfe II bis zum 31. März 2021
Wir prüfen aktuell die Anspruchsberechtigung und kommen im Falle einer Antragsmöglichkeit auf Sie zu.
Bitte beachten Sie, dass seitens der Bundesregierungen die Voraussetzungen in Teilbereichen für die Antragsberechtigung geändert wurden. Somit sind nur die ungedeckten Fixkosten förderfähig, das bedeutet nach Auffassung der Bundesregierung, dass in den betreffenden Monaten ein tatsächlicher Verlust entstehen muss um eine Förderung zu erhalten.
Bei Fragen oder Anregungen sprechen Sie uns an! Wir sind für Sie da!
- veröffentlicht am 14.01.2021 -