Corona Überbrückungshilfe I
Sehr geehrte Mandantin,sehr geehrter Mandant,
am 03.06.2020 hatte die Bundesregierung beschlossen, dass für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, eine Corona-Überbrückungshilfe eingeführt wird.
Seit dem 10.07.2020 sind nun Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe möglich. In einigen Bundesländern (bspw. Thüringen) muss noch auf die Einarbeitung von Sonderregelungen gewartet werden, bevor die Anträge gestellt werden können. Es ist zu erwarten, dass hier die Antragsstellung ab dem 01.08.2020 funktioniert.
Mit dem hier vorliegenden Mandanten-Informationsbrief (Stand 12.07.2020) erhalten Sie hierzu wichtige Hinweise und Erläuterungen, eine Checkliste sowie eine Hilfe zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl.
3-stufiges Antragsverfahren
Der Prozess für die Beantragung der Überbrückungshilfe läuft 3-stufig ab.
1. Prüfung der Voraussetzungen für die Beantragung dem Grunde nach durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater / Wirtschaftsprüfer)
2. Antragsstellung durch den prüfenden Dritten (Steuerberater / Wirtschaftsprüfer)
3. Schlussabrechnung
Hier hat der prüfende Dritte nun die geschätzten Zahlen der Monate Juni bis August endgültig zu überprüfen und bis 31.12.2021 zu bestätigen. Dabei ist zu beachten, dass zu viel erhaltene Zuschüsse zurückzuzahlen sind und zu geringe Zuschüsse nicht nachgeholt werden können.
Aufgrund der Vielzahl von zu erwartenden Anfragen können wir die Durchführung der Prüfungen und die Beantragungen der Überbrückungshilfe nur nach der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs bearbeiten.
Die Einreichung der letzten Unterlagen müssen bis spätestens 25.08.2020 erfolgen.
Bitte nutzen Sie die beigefügten Checkliste und reichen, die dort genannten Unterlagen bei uns ein, sofern Sie bereits ohne Prüfung davon ausgehen, dass Überbrückungshilfe für Sie zu beantragen ist.
Für das Antragsverfahren gehen wir von einem voraussichtlichen Zeitaufwand zwischen 5 bis 10 Stunden aus. Die Abrechnung der benötigten Stunden erfolgt mit einem Stundensatz von 150,00 EUR
Des Weiteren ist davon auszugehen, dass ebenfalls aufgrund der begrenzten Antragsfrist und der begrenzten zur Verfügung gestellten Mittel nicht jeder Antrag positiv beschieden werden kann.
Bei Fragen oder Anregungen sprechen Sie uns an! Wir sind für Sie da!
- veröffentlicht am 20.07.2020 -